Frage Nebeneinkommen |
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03. Juni 2017 |
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Sehr geehrter Herr Mag. Peter Knöll,
Darf ich Sie bitten, mir Auskunft bezüglich Nebeneinkommen zu geben?
Ich beabsichtige, bei einer Hotline via Telefon für Kunden stundenweise Tarot-Karten zu legen (Esoterik-Branche, Astrologie, Kartenlegen, Wahrsagen). Es gibt keinen Dienstvertrag. Eventuell so eine Art Werkvertrag auf unbestimmte Zeit. Es gibt freie Zeiteinteilung und Bezahlung gegen die stundenweise verrechneten Telefonate mit Kunden. Ist bei dieser freien Tätigkeit der § 2 Abs 1 Z 8 Gewerbeordnung anzuwenden, also die Ausnahmeregel, eine Tätigkeit ohne Gewerbeschein ? Fällt das unter die „Neuen Selbständigen“ Regel lt. Sozialversicherungsgesetz?
Es gibt einige deutsche Hotlines, die einen Gewerbeschein verlangen und manche fragen nicht danach. Würde beim Kartenlegen lt. Österr. u. Deutschem Recht eine Gewerbepflicht entstehen ? Wenn ja, welche? Der Humanenergetiker eventuell?
Laut Ihrer Auskunft an einen Fragesteller, habe ich auf Ihrer Webseite gelesen:
Auf bestimmte Tätigkeiten ist die Gewerbeordnung nicht anzuwenden. Darunter fällt nach § 2 Abs 1 Z 8 Gewerbeordnung "die gegen Stunden- oder Taglohn oder gegen Werksentgelt zu leistenden Verrichtungen einfachster Art;".
Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit Dank im Voraus verbleibe ich
Mit freundlichem Gruß
Sonja Kadlez
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