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Sonderzahlungen für Aupair berechnen


05. April 2017 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich würde gerne wissen, wie man genau die aliquoten Beiträge der Sonderzahlungen für ein Aupair-Mädchen berechnet, sofern dieses nicht ein ganzes Jahr angestellt ist.
Konkret: Aupair ist seit 26.09.2016 beschäftigt.
Monatliches Gehalt laut Mindestlohntarif für Aupair Kräfte ist 425,70 EUR. (M 14/2015/XXV/99/1, BGBl. II Nr. 368/2015)
Bekommt sie daher aliquot für 3 Monate und 1 Woche (14 Wochen) die Weihnachtsremuneration für 2016?
Sprich: 425,70 : 52 x 14 = 114,61 EUR?

Detto dann für Urlaubszuschuss für 2017, wenn sie bis zum 30.06. angestellt ist?

Sie würden mir sehr helfen, vielen lieben Dank.
MfG
Eihpos

 
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