Ich würde gerne wissen, wie man genau die aliquoten Beiträge der Sonderzahlungen für ein Aupair-Mädchen berechnet, sofern dieses nicht ein ganzes Jahr angestellt ist.
Konkret: Aupair ist seit 26.09.2016 beschäftigt.
Monatliches Gehalt laut Mindestlohntarif für Aupair Kräfte ist 425,70 EUR. (M 14/2015/XXV/99/1, BGBl. II Nr. 368/2015)
Bekommt sie daher aliquot für 3 Monate und 1 Woche (14 Wochen) die Weihnachtsremuneration für 2016?
Sprich: 425,70 : 52 x 14 = 114,61 EUR?
Detto dann für Urlaubszuschuss für 2017, wenn sie bis zum 30.06. angestellt ist?
Sie würden mir sehr helfen, vielen lieben Dank.
MfG
Eihpos