Pendlerpauschale/Jobticket/unzumutbare Verbindung |
 |
15. März 2017 |
 |
Gast |
 |
Keine Kommentare |
 |
Kommentar schreiben |
|
Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich und meine Arbeitsstätte ist in Wien. Der Arbeitgeber gewährt ein Jobticket für die Wiener Linien.
Laut Pendlerrechner ist aber zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte “die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf der überwiegenden Strecke NICHT MÖGLICH oder NICHT ZUMUTBAR”. (großes Pendlerpauschale 20-40 km)
Ist trotz unzumutbarer Gesamtverbindung nur mehr die Verbindung zwischen Wohnung und Einstiegstelle Stadtgrenze Wien maßgeblich?
Bei einer Arbeitszeit von 8-16 Uhr ergibt der Pendlerrechner (bei Betrachtung in Teilstrecken) folgende maßgebliche Fahrtstrecken: Einstiegstelle Stadtgrenze/Arbeitsstätte 7.06-17.01 Uhr 10.6 km/54 Minuten, sowie Einstiegstelle Stadtgrenze/Wohnsitz 6.09-18.19 Uhr 30,8 km/78 Minuten. Beide Teilstrecken wären dann, getrennt betrachtet, zumutbar (kleines Pendlerpauschale), in Summe aber wieder unzumutbar.
Was ist nun richtig?
a) Trotz Jobticket Wien, wegen unzumutbarer Gesamtverbindung, großes Pendlerpauschale für 39 km/Pendlereuro 78,--
b) Nur Teilstrecke Wohnsitz/Einstiegstelle Stadtgrenze Wien, kleines Pendlerpauschale (weil Teilstrecke zumutbar, trotz unzumutbarer Gesamtverbindung), 31 km/Pendlereuro 62,--
c) Nur Teilstrecke Wohnsitz/Einstiegstelle Stadtgrenze Wien, großes Pendlerpauschale (wegen unzumutbarer Gesamtverbindung), 31 km/Pendlereuro 62,--
|
|
|
|