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DBA-Abkommen DE-AT für Geschäftsführer


01. März 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ausgangslage: Deutscher, Erstwohnsitz in AT, kein Wohnsitz in DE, für eine im Handelsregister in Berlin eingetragene deutsche Firma als Geschäftsführer tätig (25%) sowie in einem Angestelltenverhältnis in AT (75%) für die in Österreich ansässige Muttergesellschaft tätig.

Fallen die Geschäftsführerbezüge unter das Doppelbesteuerungsabkommen?

Danke für Ihre Mühe!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   03. März 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Fischer

mE ist das Thema zu komplex um es in diesem Forum professionell beantworten zu können


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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