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Angestellt + freie Dienstnehmer


08. Februar 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit 2009 in Wien angestellt, ich habe aber in 2016 auch als freie Dienstnehmer (freelance) für eine andere Firma gearbeitet. Wie kann ich diese extra Einkommen versteuern? Mit Formular E1a? Direkt über Finanzonline ist es möglich?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   09. Februar 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Giovanni

Wenn Sie als freier Dienstnehmer mehr als 730 EUR verdient haben, müssen Sie Ihr gesamtes Einkommen mit dem Formular E1 und E1a versteuern

Die Erklärungen sind auch über Finon möglich (seit 7.2.2017)

Sollte Ihr Finanzamt noch nicht informiert worden sein von Ihnen (MItteilungspflicht § 120 BAO) über Ihre Einkünfte al freier Dienstnehmer, müssen Sie VOR den oben angeführten Erklärungen einen Erklärungswechsel durchführen (davor ist ein E 1 und E1a in FINON technisch NICHT möglich)
Verf 24 oder in FINON Eingaben / Anträge / Erklärungswechsel

Die Erklärungen müssen bis spätestens Ende Juni (wenn über FINON) eingereicht sein

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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