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Absetzbare Beträge freier Dienstnehmer (Einkommensteuer)


08. Februar 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Abend,

ich bin derzeit Student und nebenbei als freier Dienstnehmer beruflich tätig. Nun sitze ich vor der Einkommensteuererklärung für 2016 und frage mich, ob (und wenn ja: in welchen Feldern) ich folgende Kosten von den Einnahmen abziehen kann:

- Semesterbeiträge (Fortbildungskosten?)
- Sonstige Fortbildungskosten (Externe Kurse, Zertifikate, etc.)
- Monatsticket (Zug, wird auch privat genutzt)
- Kosten für Laptop (> 400€, AfA?)
- Spenden (als Privatperson)

Danke im Voraus!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   09. Februar 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr kla ! Sehr geehrte Frau kla!

In der jeweiligen Kennzahl in der Erklärung E1a bzw. E1
(siehe auch Erklärungshilfe Formular E2)

Sollten Sie Hilfe bei dem Erstellern Ihrer Erklärungen benötigen, vereinbaren Sie einfach einen Termin in meiner Kanzlei.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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