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Berücksichtigung der Pendlerpauschale am Lohnzettel


27. Dezember 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo.
Ich hätte eine Frage bezüglich der Berücksichtigung der Pendlerpauschale am Lohnzettel. Ich bekomme die große Pendlerpauschale mit 214 euro. Dies wird auch auf meinem Gehaltszettel ausgewiesen und um diesen Betrag muss ich doch weniger Steuern zahlen, oder? Wenn ich dies aber über den Brutto/Netto Rechner nachrechne, komme ich auf einen viel geringeren Betrag und nicht auf eine Ersparnis von 214 euro. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Mark F.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   28. Dezember 2016 folgendes:
Sehr geehrter Herr Mark F !

Die Pendlerpauschale minimiert Ihre SteuerBEMESSUNGSGRUNDLAGE (d.h. die Ersparnis beträgt zwischen 0-55% der Pendlerpauschale)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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