Hallo! Ich bin 67 Jahre alt und habe eben ein Buch über einen Verlag herausgegeben. Meine Pensionsart erlaubt Zusatzverdienste!
Wollte nur einmal wissen, wann ich dieses Buch dem Finanzamt melden muss, weil irgendwann im kommenden Feber2017 eine Abrechnung erfolgt, bei der es vielleicht einen Gewinn geben könnte?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Stb Michael BRAUN schrieb am 21. November 2016 folgendes:
Sehr geehrter Herr Derle
Sie können neben Ihrer Pension im Jahr 730 EUR steuerfrei dazu verdienen.
Sollten Sie mehr verdienen, müssen Sie diese in Ihrer Einkommensteuererklärung (E1 und E1a) deklarieren (zuvor ist eine Meldung - Verf 24 oder FINON- notwendig).
Sollte der Verlag in Österreich sein, gibt es umsatzsteuerlich keine Probleme (anderes wenn der Verlag in Deutschland liegt).
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ist erst ein Thema ab einen Gewinn von 4.900 EUR
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.