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Alleinverdienerabsetzbetrag


13. November 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Herren!

Ich bin Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich und Arbeitsplatz in Deutschland. Im letzten Jahr habe ich in Deutschland zusätzlich zum Lohn 2000 € Elterngeld (Karenzgeld) erhalten. Muß ich diesen Betrag im Formular L1i unter Kennzahl 453 (Progressionsvorbehalt) angeben?

Meine Lebensgefährten hatte im letzten Jahr Einkünfte in Deutschland von 3750 € (nach Abzug der Werbungskosten), die komplett in Deutschland versteuert wurden. Zusätzlich bekam Sie 7800 € Elterngeld (Karenzgeld) ebenfalls aus Deutschland. Steht mir dann der Alleinverdienerabsetzbetrag zu?

Wenn ja, muß Sie dann beide Beträge im Formular L1i unter Kennzahl 453 angeben und wie kann ich kenntlich machen, daß ein Teilbetrag nicht für die Einkommensobergrenze des Alleinverdienerabsetzbetrages gilt?

Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen!

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   15. November 2016 folgendes:
Sehr geehrter Herr Christoph

Alleinverdienerabsetzbetrag steht nur zu, der auch eine unbeschränkt steuerpflichtigen Partner in Österreich hat, und ein Kind, dass mehr als 6 Monate Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich hat.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen


Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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