meine Frage bezieht sich auf die Grundkosten bei einer Genossenschaftswohnung - welche Eigenleistungen werden rückvergütet, wenn z.B. der Genossenschaftsbeitrag ca. 40.000.- beträgt, dieser aber über einen Kredit finanziert wurde?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten
Stb Michael BRAUN schrieb am 08. Oktober 2016 folgendes:
Wohnraumschaffung ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, sie erhalten vom Betreiber der Genossenschaft eine Bestätigung
Maximal Betrag für Topfsonderausgaben (Versicherungen und Wohnraumschaffung ) 2.920 EUR im Jahr , davon minimiert ein Viertel Ihre Steuerbemessungsgrundlage
Diese Sonderausgaben existieren ab 1.1.2016 nicht mehr , alte (vor 1.1.2016) können noch bis 2020 abgesetzt werden.
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