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Werbung am Fahrzeug gegen günstige Fahrzeugteile`?


09. Oktober 2016 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Folgender Fall stellt sich, ein Bekannter möchte sich ein Motorrad herrichten und mit diesem auch in den nächsten 2-3 Jahren offizielle Rennen fahren.
Im ersten Jahr wird das Motorrad hergerichtet und in "Rennzustand" gebracht. Da die Investitionen relativ teuer sind, gebe es folgende Möglichkeit die Teile für die Restaurierung könnten günstig über Werkstättenbesitzer, Lackierer etc eingekauft werden. Im Gegenzug für die "Einkaufspreise" würde am Motorrad oder auf einen Pkw ein Werbepickerl vom jeweiligen Werkstättenbesitzer bzw. Lackierer angebracht.
Welche steuerrechtlichen Aspekte muss der Werkstättenbesitzer bzw. der MOtorradbesitzer beachten. Kann der Werkstättenbesitzer die eingekauften Teile als Werbekosten absetzen? Bzw. muss ich als Motorradbesitzer die Einkaufsteile als Einkommen anführen?
Oder der Lackierer der gratis lackiert aber dafür sein Werbebanner auf Motorrad oder Auto anbringen darf. Macht es einen Unterschied, dass das Motorrad erst in 2-3 Jahren rennen fährt oder soll man die Banner dann eher auf einen Auto anbringen?



 
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