Umschulungskosten |
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30. September 2016 |
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Gast |
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1 Kommentar |
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Hallo!
Ich habe vor, im kommenden Jahr eine Ausbildung zu absolvieren, die mit meiner jetztigen Tätigkeit nicht in Zusammenhang steht. Dabei möchte ich auf jeden Fall versuchen, die Kosten als Umschulungskosten geltend zu machen. Wenn ich dies nun bei der entsprechenden Arbeitnehmerveranlagung tue, wie und von wem wird die Absetzbarkeit überprüft bzw. letztlich entschieden, ob eine Geltendmachung möglich ist?
Vielen Dank und liebe Grüße!
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Stb Michael BRAUN schrieb am 02. Oktober 2016 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Gregor !
Sie stellen mit der Arbeitnehmerveranlagung einen Antrag auf Rückerstattung der Lohnsteuer.
In diesem Antrag können Sie auch (wenn die Kosten absetzbar sind) Umschulungskosten absetzen.
Der Antrag wird von Ihrem Finanzamt eventuell überprüft.
Die Überprüfung erfolgt VOR Bescheiderstellung. Es kann aber auch sein, dass das FinanzamtBitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen. einen Bescheid erstellt und erst NACHHER Unterlagen zur Überprüfung nachfordert.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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