Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Mai 2016 meine Arbeitnehmerveranlagung für 2015 durchgeführt. Mein Arbeitgeber hat die Pendlerpauschale und Pendlereuro nicht berücksichtigt. Ich habe zwar den Pendlerrechner verwendet jedoch habe ich weder Drucker noch einen PDF Drucker installiert, somit kam mir nicht einmal der Gedanke das Formular zu drucken. Nun würde das Finanzamt gerne den Nachweis sehen und obwohl ich das Ergebnis irgendwo drucken kann, kann man ja nur einen 2 Wochen Zeitraum auswählen. Soweit ich mich informieren konnte, müsste ich aber zumindest den Ausdruck mit einem Datum von Mai vorweisen. Wie kann ich dieses Problem lösen? Kann der Ausdruck auch ein späteres Datum vorweisen?
Herzlichen Dank im Voraus
Petra
Stb Michael BRAUN schrieb am 08. September 2016 folgendes:
Sehr geehrte Frau Petra
Schicken Sie einen Ausdruck an das Finanzamt
Sollte das Finanzamt Probleme machen, können Sie wie oben argumentieren.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.