Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1702)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (47)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Erstmalige Umwidmung in Bauland muss nicht zwangsläufig den Umwidmungstatbestand auslösen

Mag. Peter Knöll über:
Sozialversicherungspflicht bei touristischer Apartmentvermietung?

Mag. Peter Knöll über:
Arzt und Umsatzsteuerpflicht | Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Mag. Peter Knöll über:
Neuregelung des Progressionsvorbehaltes seit Einkommensteuererklärung 2023

Frau Karpf über:
Immobilienertragssteuer

Hebammenkosten


21. August 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Liebe Alle,

kann ich Kosten für eine Hausgeburt/Hebamme bei der Arbeitnehmerveranlagung absetzen? Wenn ja, unter welchem Punkt?

merci k

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   21. August 2016 folgendes:
Grundsätzlich zählen Aufwendungen für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG.

Allenfalls käme ein Abzug als "Außergewöhliche Belastung" unter dem Titel "Krankheitskosten" in Betracht (vgl. dazu § 20 Abs 3 EStG).

Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Geburt eines Kindes liegen im Bereich der normalen Lebensführung; insoweit fehlt es den Ausgaben am Merkmal der "Außergewöhnlichkeit".

Der Wunsch eine Hebamme als Geburtenbeistand zu wählen, lässt auf eine freie Willensentscheidung für die Wahl der privaten Hebamme schließen. Es besteht also auch keine "Zwangsläufigkeit" die für eine außergewöhliche Belastung ebenfalls erforderlich ist.

Wünsche, Vorstellungen und Befürchtungen allgemeiner Art reichen für die Begründung einer Außergewöhlichen Belastung nicht aus (VwGH 13.5.1986, 85/14/0181).

Für den Abzug der Hebammenkosten als außergewöhnliche Belastung muss vielmehr eine Notlage vorliegen dergestalt, dass triftige medizinische Gründe (konkrete Gefahr von Komplikationen medizinischer Art) eine Betreuung der Schwangeren erforderlich machen.


Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1