Trotz Makler-Alleinvermittlungsauftrag Immobilie privat verkaufen |
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23. Juli 2016 |
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Gast |
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4 Kommentare |
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Ich überlege meine Eigentumswohnung zu verkaufen. Wenn ich einem Makler einen Alleinvermittlungsauftrag erteile könnte ich dann die Wohnung dennoch - wenn z.B. ein Nachbar kaufen will - privat verkaufen. Müsste ich beim Privatverkauf dann eine Strafe zahlen?
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Mag. Peter Knöll schrieb am 23. Juli 2016 folgendes: |
Bei einem Alleinvermittlungsauftrag verpflichtet sich der Immobilienverkäufer für eine bestimmte Zeit keinen anderen Makler mit der Vermittlung der Immobilie zu betrauen. Es darf also während der Vertragszeit kein anderer Makler zur Vermittlung der Immobilie beigezogen werden. Der Makler muss sich nach Kräften um die Vermittlung bemühen. Durch den Alleinvermittlungsauftrag erhöhen sich die Erfolgsaussichten des beauftragten Maklers.
Der Alleinvermittlungsauftrag für die Vermittlung von Verträgen zur Veräußerung oder zum Erwerb des Eigentums
darf auf höchstens sechs Monate befristet abgeschlossen werden. Der Vertrag muss ausdrücklich abgeschlossen werden und bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Im Zweifel wurde ein Alleinvermittlungsauftrag schon immer dahin verstanden, dass dem Auftraggeber ein Abschluss ohne Zuziehung eines Maklers nicht verwehrt sein soll. Die bloße Verwendung des Ausdruckes Alleinvermittlungsauftrag reicht noch nicht aus, um im Falle eines Selbstverkaufes eine Provisionspflicht des Auftraggebers bejahen zu können. Eine solche Verpflichtung muss vielmehr im Auftrag vorgesehen, das heißt ausdrücklich vereinbart sein (vgl. OGH 1Ob649/80).
In der Regel sind daher in Alleinvermittlungsaufträgen Klauseln zu finden, wonach der alleinvermittelnde Makler berechtigt ist, selbst für den Fall, dass seine zweckentsprechenden Bemühungen, einen Käufer zu finden, scheitern, weil der Abgeber
- etwa privat einen Käufer gefunden hat,
- doch ein anderer Makler eingeschalten wurde oder
- der Abgeber den Vertrag vor Ablauf der Zeit kündigt,
die vereinbarte Provision trotzdem zu verlangen (vgl. dazu § 15 Abs 2 MaklerG).
Sofern der Alleinvermittlungsauftrag die oben angeführte Klausel enhält begründet ein Privatverkauf den Provisonsanspruch des Maklers trotz fehlendem Vermittlungserfolg. Ein solcher Maklerauftrag bewirkt daher eine starke Bindung des Verkäufers an den Makler. Ein derart ausgestalteter Alleinvermittlungsauftrag schränkt die Abschlussfreiheit des Immobilien-Verkäufers uE zu stark ein und sollte daher nicht angenommen werden. Ein 'schlichter' Maklervertrag müsste ausreichen.
Abschließend ist zu bemerken, dass auch bei einem Alleinvermittlungsauftrag der Verkäufer das Recht hat Angebote Dritter abzulehnen. Der Verkäufer bleibt also Herr des Geschäfts und kann nach freiem Willen seine Entschlüsse fassen, ohne dem Makler für den Nichtabschluss in irgendeiner Weise begründungspflichtig zu sein.
Haben Sie noch Fragen zu dem Thema Alleinvermittlungsauftrag und Immobilien. Wenden Sie sich an Mag. Peter Knöll. Er ist Steuerberater in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Immobiliensteuerrecht.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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Frau Lazarova schrieb am 05. Oktober 2017 folgendes: |
Die Frist des Alleinvermittlungsauftrag läuft ab. Wann darf der Verkäufer nach dieser First selbst tätig werden, kann er danach ohne Makler zu verkaufen? |
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Herr Pfeil schrieb am 03. Dezember 2017 folgendes: |
Hallo Frau Lazarova,
nach Ablauf der Frist wandelt sich der Alleinvermittlungsauftrag in einen unbefristeten und jederzeit kündbaren allgemeinen Maklervertrag um.
Soll heißen, die strengen Klauseln gelten dann nicht mehr und Sie können das Objekt jederzeit verkaufen.
Liebe Grüße,
Herr Pfeil
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Thomas Fürstl schrieb am 17. Dezember 2018 folgendes: |
Ein AV bindet an den Makler, daher bei den üblichen Verträgen wie oben gut ausgeführt ist mit einer Provision zu rechnen!
Andererseits wird ein sehr guter und ehrlicher Makler (Sie erkennen ihn daran, dass er bei seiner eigenen Provision nicht handeln lässt, seine Leistung transparent macht und beim Verkaufspreis schriftliches vorlegt und auch hier einen realistischen Preis verhandelt) ihr Objekt schnell und zu einem guten Preis verkaufen!
Bei einem Schlichtauftrag locken Sie nur viele Glücksritter! |
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