Wohnungseigentümergemeinschaft verrechnet Strom mit 20%
14. Juli 2016
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Eigentümer einer Wohnung an welcher Wohnungseigentum begründet ist.
Mit der Verwaltung und Abrechnung der Liegenschaft ist ein Immobilienverwalter beauftragt.
Insgesamt befinden sich sechs Wohnungen im Haus.
Das Haus wird von einem Nachbarskraftwerk in unmittelbarer Nähe (Staukraftwerk Privater Eigentümer) mit Strom versorgt.
Der Betreiber des Kraftwerks verrechnet Strom nicht mit uns Eigentümern einzeln, sondern die Gesamtkosten für Strom der gesamten Liegenschaft (Allgemeinanlage und Wohnungen) an die Wohnungseigentümergemeinschaft (Hausverwaltung).
In den einzelnen Wohnungen sind Stromzähler vorhanden und die Hausverwaltung rechnet Gesamtstromkosten dann mit uns Eigentümern nach Verbrauch ab.
Nun meine Frage:
Ich habe in meiner monatlichen Vorschreibung folgende Positionen:
Betriebskosten (10% USt), Heizkosten (20% USt), Rücklage (0% USt) und eine Position Strom, welche mit 20% USt zu zahlen ist.
Sollte diese Position Strom für mich, als Wohnungseigentümer eine Betriebskostenposition und mit 10% zu versteuern sein?
Wenn die Hausverwaltung im Namen der WEG Strom mit den einzelnen Wohnungseigentümern abrechnet sind dies doch Betriebskosten?
Oder gibt es womöglich irgendwelche Vorgaben, warum die Wohnungseigentümergemeinschaft den Strom mit 20% weiterverrechnet und nicht mit 10%?