Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1703)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (50)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Mag. Peter Knöll über:
Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)?

Herr Vogt über:
Immobilienertragssteuer - Ausländer ?

Mag. Peter Knöll über:
Vorsteuerkorrektur bei Verkauf oder Privatnutzung einer Vorsorgewohnung

Marina über:
Steuer als Hobby Online Creator

Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Umsatzsteuer: Änderungen im Bereich der Kleinunternehmerregelung ab 2025

Online-Shop / Etsy und Co.


05. Juli 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich fotografiere kostenfrei Freundinnen und Freunde in Cosplay und andere kreative Themen.
Nachdem ich einige Male nach Prints und Rechten / Lizenzen für Werbung gefragt wurde,
überlege ich mich bei einem Online-Shop, wie Etsy und ähnliche, anzumelden.
Bevor ich das allerdings mache, möchte ich, wie bei der Fotografie, im Vorfeld rechtliche Fragen klären.

Kurz zu meiner Situation:
Berufstätig - Wohnhaft in Wien (Gemeindewohnung)
Einnahmen werden sich in Grenzen halten.
Grob geschätzter Gewinn 1.000,00 - 3.000,00 EUR. (Wenn überhaupt so viel.)
Es soll in erster Linie nicht um Gewinn, sondern um Kostendeckung von Shootings und Equipment gehen.

Die Fragen sind:
Was muss ich bei einer Anmeldung bezüglich Steuern beachten?
Gibt es eine Freigrenze, bis zu welcher man keine Anmeldung beim Finanzamt machen muss?
Wie finde ich einen Steuerberater, der mich zu diesem speziellen Thema (und der Arbeitnehmerveranlagung*) beraten kann?

* = Wenn, möchte ich alles bei einem Steuerberater machen. Arbeitnehmerveranlagung / Online-Shop / Vergabe/Verkauf Lizenzen Fotografie / Fotografie gegen Geld oder andere Leistungen

Vielen Dank im Voraus.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   14. Juli 2016 folgendes:
Bis zu einem Jährlichen Gewinn von 730 EUR (wenn Sie angestellt sind) sind Sie Steuerfrei

Gerne bin ich Ihnen behilflich

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1