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Steuerfreie Überstundenzuschläge bei All-In Verträgen


22. Juni 2016 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Beginn des letzten Jahres berücksichtigt mein Arbeitgeber die steuerfrei herausschälbaren Überstundenzuschläge pro Monat nach § 68 Abs 2 EStG bei All-In Verträgen nicht mehr, da dies durch eine neue Nachweispflicht ein zu großer Aufwand wäre.
In der Vergangenheit (vor Jänner 2015) wurden diese berücksichtigt und die Voraussetzungen hierfür wären bei mir auch jetzt noch gegeben.
Laut der Personalabteilung meines Arbeitgebers kann ich mir die zu viel gezahlten Steuern über die Arbeitnehmerveranlagung zurück holen. Ich konnte in Finanz Online aber keinen entsprechenden Abschnitt finden.

Kann ich die jeweiligen monatlichen Beträge (86€ pro Monat) als Werbungskosten angeben?
Müssen die Anforderungen für jeden einzelnen Monat erfüllt sein, oder reicht das erreichen von mind. 120 Überstunden im Jahr?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße

 
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