Möchte meine start-ziel-pensionsversicherung aus persönlichen Gründen vorzeitig rückkaufen/kündigen. Läuft seit 13 Jahren und habe immer die Prämien einbezahlt. Habe die Prämien in den letzten Jahren bei der ArbeitnehmerVeranlagung unter Sonderausgaben geltend gemacht. Würde gerne wissen wie eine nachversteuerung vom finanzamt berrechnet wird.
Danke
Stb Michael BRAUN schrieb am 06. Juni 2016 folgendes:
Sehr geehrter Herr Koller ! Sehr geehrte Frau Koller
Werden die Ansprüche vor oder nach Beginn der Rentenzahlungen ganz oder zum Teil durch eine Kapitalzahlung abgegolten, sind die als Sonderausgaben abgesetzten Beträge nachzuversteuern. Eine Nachversteuerung von Versicherungsprämien erfolgt auch, wenn die Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag – ohne Nachweis einer wirtschaftlichen Notlage – abgetreten, rückgekauft oder innerhalb von zehn Jahren verpfändet werden. Die Nachversteuerung erfolgt mit 30 % der steuerwirksamen Beträge. Im Falle von Rückvergütungen sind künftige Prämien bis zur Höhe des rückvergüteten Betrages nicht absetzbar.
(Quelle: BMF)
Keine Nachversteuerung darf das FA vornehmen, wenn z.B. die Auflösung des Versicherungsvertrages wegen einer wirtschaftlichen Notlage erfolgt, wie z.B. zur Abdeckung von aussergewöhnlichen Belastungen u.Ä.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.