Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1703)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (50)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Mag. Peter Knöll über:
Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)?

Herr Vogt über:
Immobilienertragssteuer - Ausländer ?

Mag. Peter Knöll über:
Vorsteuerkorrektur bei Verkauf oder Privatnutzung einer Vorsorgewohnung

Marina über:
Steuer als Hobby Online Creator

Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Umsatzsteuer: Änderungen im Bereich der Kleinunternehmerregelung ab 2025

zusatzverdienst


12. Mai 2016 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag!

ich werde zukünftig teilzeit beschäftigt sein und mich mit Yogaunterricht etwas dazu verdienen.
Wie hoch dürfen diese Zusatzeinkommen sein?
werde ca. 730 euro Teilzeit verdienen.
Was werde ich an Abgaben haben?

Stimmt es das ich für das Unterrichte kein Gewerbe anmelden muss!?

besten Dank
m.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   13. Mai 2016 folgendes:
Sehr geehrte Frau Ma

Informationen, ob Sie einen Gewerbeschein benötigen, erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer

Neben Ihrer Anstellung können Sie nebenbei bis zu 730 EUR steuerfrei (Einkommensteuer) dazuverdienen. Allerdings fällt bis 11.000 EUR Jahreswelteinkommen keine Steuer an.

Bei der Sozialversicherung hängt es ab, ob Sie einen Gewerbeschein benötigen oder nicht (sollte Ihr Gewinn unter 4.900 EUR liegen, fällt unter gewissen Voraussetzungen - und eventuellen Anträgen- keine Sozialversicherung an ; oder nur die Unfallversicherung von ca. 110 EUR pa.)

Die meisten Steuerberater (auch wir) bieten eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1