ich werde zukünftig teilzeit beschäftigt sein und mich mit Yogaunterricht etwas dazu verdienen.
Wie hoch dürfen diese Zusatzeinkommen sein?
werde ca. 730 euro Teilzeit verdienen.
Was werde ich an Abgaben haben?
Stimmt es das ich für das Unterrichte kein Gewerbe anmelden muss!?
besten Dank
m.
Stb Michael BRAUN schrieb am 13. Mai 2016 folgendes:
Sehr geehrte Frau Ma
Informationen, ob Sie einen Gewerbeschein benötigen, erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer
Neben Ihrer Anstellung können Sie nebenbei bis zu 730 EUR steuerfrei (Einkommensteuer) dazuverdienen. Allerdings fällt bis 11.000 EUR Jahreswelteinkommen keine Steuer an.
Bei der Sozialversicherung hängt es ab, ob Sie einen Gewerbeschein benötigen oder nicht (sollte Ihr Gewinn unter 4.900 EUR liegen, fällt unter gewissen Voraussetzungen - und eventuellen Anträgen- keine Sozialversicherung an ; oder nur die Unfallversicherung von ca. 110 EUR pa.)
Die meisten Steuerberater (auch wir) bieten eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.