Hallo,
ich habe sonstige Einkünfte (Funktiongebühren). Im Zuge dieser Funktion bin ich recht oft mit dem privaten PKW unterwegs. Wo kann ich hier das Kilometergeld absetzen? Fahrtenbuch führe ich sehr genau.
Ich sehe beim Punkt Lohnzettel auch den vollen Bezug angeführt.
Im Formular E1 finde ich jedoch bei dem Punkt "Sonstige Einkünfte" keine Möglichkeit dies einzutragen (Online-Formular). Und bei den Werbungskosten bei nichtselbst. Arbeit ist es ja auch nicht richtig.
Trage ich daher bei Punkt 804 einfach das Entgeld abzüglich km-Geld ein, oder muss ich noch ein anderes Formular mitschicken?
Vielen Dank!
Stb Michael BRAUN schrieb am 13. Mai 2016 folgendes:
Sehr geehrte Frau Sabine
Im Formular E1 müssen Sie bei Kennzahl 804 den saldierten Betrag (Einnahmen abzüglich Ausgaben bzw. Pauschale) eingeben
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.