Nachforderung Finanzamt |
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18. April 2016 |
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Gast |
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Hallo,
Ich bin seit 1.4. 2015 in Bildungsteilzeit (22h pro Woche, Monatslohn variiert aufgrund von Sonntag- und Nachtdiensten, liegt aber etwa zwischen 1.100 und 1.200 € netto.)
Zuvor war ich mit 30 h beschäftigt, also bis 31. 3. 2015. Vom AMS bekomme ich für die fehlenden 8 h pro Woche ca 180€ im Monat.
Das Studium, dass ich absolviere, ist kostenpflichtig- wurde aber bereits für das Jahr 2014 abgeschrieben, da ich die gesamte Gebühr im Okt. 2014 entrichtet habe.
Nun habe ich bei der Arbeitnehmerveranlagung 2015 eine Nachforderung herausbekommen, dazu gleich meine erste Frage- wie ist das überhaupt möglich? Ich verdiene von Haus aus schon wenig als Krankenschwester und muss jetzt noch was nachuahlen, irgendwie fehlt mir die Logik!
Jedenfalls habe ich die Arbeitnehmerveranlagung zurückgenommen, da diese Möglichkeit ja besteht. Somit war das Thema für mich erledigt. Nun habe ich plötzlich eine Mahnung im Postkasten, kann mir nicht erklären warum und wieso. Zufällig schaue ich auf die Finanz-Online Seite und sehe, dass mir das FA geschrieben hat, dass bei dem formlosen Schreiben, dass ich verfasst habe, meine Unterschrift fehlt und ich eine Frist habe diesen Mangel zu beheben. Diese Frist ist natürlich schon vorbei, da ich davon ja nichts wusste! Dazu eine nächste Frage, dürfen die das, so etwas über die Internetseite Finanzonline zu verkünden? Die Mahnung kommt ja auch per Post? Für mich war das nach Abgabe des Schreibens erledigt, ich hatte keine Grund in die Data Box zu schauen.
Gibt es jetzt noch irgend eine Möglichkeit, der Zahlung zu entgehen? Die Frist zur Nachreichung der Unterschrift ist vor 6 Tagen abgelaufen, die Aufforderung dazu habe ich aus genannten Umständen erst heute gelesen.
Liebe Grüße
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Stb Michael BRAUN schrieb am 19. April 2016 folgendes: |
Sehr geehrte Frau DGKS !
Ab 1.1.2013 wurde die Zustellung vom Finanzamt geändert (siehe auch Hinweisfenster beim ersten Öffnen von FINON nach dem 1.1.2013)
ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Zustellung in die Databox in FINON
sollten Sie eine Emailadresse in FINON hinterlegt haben, erhalten Sie eine Email über den Inhalt
Sie können (wenn Sie weiterhin Post vom Finanzamt in Ihrem tatsächlichen Briefkasten haben wollen) der elektronischen Zustellung deaktivieren (FINON
Eingaben / Zustellung)
Ich würde an Ihrer Stelle die Unterschrift EHESTMÖGLICH nachreichen.
Sollte die Nachreichung der Unterschrift NICHT genügen, müsste man sich den Sachverhalt näher anschauen und schauen, welche Möglichkeiten noch bestehen
Bildungsteilzeitgeld ist steuerfrei (wie AMS Bezüge)
ALLERDINGS:
Wenn es bei einem Bildungsteilzeitgeldbezieher zu einer Arbeitnehmerveranlagung kommt, ist vom Finanzamt die Hochrechnungsregelung des § 3 Abs 2 EStG anzuwenden, da diese Hochrechnung insbesondere auch im Falle von steuerfreien Bezügen im Sinne des § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG gilt. Das Bildungsteilzeitgeld zählt als Leistung gemäß § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG (§ 26 Abs 8 AlVG in Verbindung mit § 26a Abs 5 AlVG).
Der Bezug von Bildungsteilzeitgeld ist im § 41 Abs 1 EStG nicht als Pflichtveranlagungstatbestand vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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