Umsatzsteuerausweis bei Anzahlungsrechnung wirklich notwendig? |
 |
15. April 2016 |
 |
Gast |
 |
1 Kommentar |
 |
Kommentar schreiben |
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein Kunde von mir behauptet, dass ich eine Anzahlungsrechnung für eine konkrete Leistung ohne Umsatzsteuer ausstellen darf.
Ist diese Aussage zutreffend?
Danke für Ihre Hinweise.
Kolm
|
Anzahlungen, Umsatzsteuer
|
|
Mag. Peter Knöll schrieb am 17. April 2016 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Kolm,
Bezugnehmend auf Ihre o.a. Frage darf ich Sie wie folgt informieren: Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgeltes vereinnahmt, bevor die Leistung ausgeführt worden ist, so entsteht insoweit die Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist; werden allerdings nur Gutscheine, Geschenkbons, Geschenkmünzen oder dergleichen durch Unternehmer, die zum späteren Bezug von Waren nach freier Wahl oder nicht konkretisierten Dienstleistungen des Gutscheinausstellers berechtigen, stellt dies noch keinen steuerbaren Vorgang dar.
Anders gesagt, steht die Zahlung mit einer konkreten, künftig zu erbringenden Leistung in Zusammenhang, liegt eine Anzahlung vor, die jedenfalls - insoweit sie auch geleistet wird - umsatzsteuerpflichtig ist. Es besteht hier kein Wahlrecht. Dabei ist es belanglos, ob die Umsatzsteuer in der Anzahlungsrechnung ausgewiesen wird oder nicht. Eine Steuerschuld entsteht jedenfalls.
Für allfällige weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mag. Peter Knöll
Steuerberater
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
|
|