Erbrecht nach Haus-/bzw. Grundübergabe |
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01. April 2016 |
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Gast |
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1 Kommentar |
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Meine Großmutter habe nach dem Tod meines Großvaters das Haus und Grundstück an Ihren Sohn übergeben/ überschrieben und die Tochter wurde ausbezahlt (das war vor etwa 20 Jahren)
Nun möchte sie wissen, wie die rechtliche Lage bzgl. Ihrer "Ersparnisse" aussieht - sie hat noch ein Sparbuch mit etwas Geld und wie sieht es mit dem "persönlichen" Vermögen aus (Möbel, Gebrauchsgegenstände etc.)
Sind der Sohn oder die Tochter oder sonstige Nachkommen wie Enkel od. Urenkel im Falle des Todes noch weiter erbberechtigt, oder kann sie mittels Verfügung oder Testament alles was sie noch an "Vermögen" hat irgendjemandem vermachen ?
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Stb Michael BRAUN schrieb am 04. April 2016 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Gast
Wenn es kein Testament gibt, greift die gesetzliche Erbfolge (Eheleute, Kinder, Enkelkinder- je nachdem welche Angehörigen vorhanden sind)
Im Testament kann geregelt werden, wer der Erbberechtigte ist (Angehörige haben- wenn Sie keinen Erbverzicht abgeben- trotzdem einen Pflichtteilsanspruch)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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