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Arbeitnehmerveranlagung und arbeitslos


19. Jänner 2016 Gast 26 Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herrn,

ich war 2015 von März bis Juni arbeitslos.
Wenn ich die Arbeitnehmerveranlagung "mache", muss ich das wo eingeben bzw. berücktsichtigen oder weiß FinanzOnline das von selbst und wird dementsprechend das dann bei der Berechnung mitberücksichitgen?

Danke

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   01. Februar 2016 folgendes:
Sehr geehrter Herr Christoph

Sie müssen die AMS Bezüge NICHT anführen

Alle Dienstgeber (auch das AMS) haben bis Ende Februar 2016 Zeit, die Lohnzettel (bzw. Meldungen über AMS Bezüge) dem Finanzamt zu übermitteln, diese werden dann vom Finanzamt bei Ihrem Steuerbescheid berücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

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 Frau Gast schrieb am   26. Jänner 2016 folgendes:
Das weiß Finanzonline von selbst. Die Daten werden vom AMS übermittelt. Sie brauchen das nicht einzutragen! Sie sollten das auch sehen, wenn Sie eine Vorberechnung machen, mfG
 
 Frau Leitner schrieb am   20. Februar 2017 folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war das ganze Jahr 2016 arbeitslos. Was mache ich mit meinen Bewerbungskosten - wie kann ich diese für das Jahr 2016 geltend machen?
Herzlichen Dank für Ihre Info.
Mit besten Grüßen
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   24. Februar 2017 folgendes:
Sehr geehrte Frau Leitner

Aufgrund der Tatsache, dass Sie im Jahre 2016 KEINE steuerpflichtige Bezüge erhalten haben, können Sie auch die Bewerbungskosten nicht geltend machen (da Sie keine Steuer gezahlt haben, können Sie auch keine zurückbekommen)


Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

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 Barbara Hradecny schrieb am   05. Juni 2017 folgendes:
Hallo!

Ich hab nur eine kurze Frage... ich bin alleinerziehend und war leider 2016 arbeitslos.
Mein Freund ist im Dezember 2016 verstorben - kann ich die Begräbniskosten beim Steuerausgleich geltend machen???

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Liebe Grüße & schönen Tag!
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   06. Juni 2017 folgendes:
Sehr geehrte Frau Hradecny

Wenn Sie das gesamte Jahr 2016 arbeitslos waren und sonst nichts verdient haben, brauchen Sie die Begräbniskosten nicht geltend machen (es ergibt sich keine höhere Gutschrift und die Bearbeitungsdauer kann sich eventuell verlängern )

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine indiv

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 Frau Dangl schrieb am   17. Februar 2018 folgendes:
Hallo,

mein Sohn (3. Lehrjahr) war wegen Konkurs des Dienstgebers 2017 vom Jänner-ca. September arbeitslos (konnte AMS gestützt in div. Betrieben arbeiten, bekam aber Arbeitslosengeld).
Nun scheint in der Arbeitnehmerveranlagung (elektronisch) immer:

" Laut Eigenschaftskennzeichnung liegt eine Arbeitnehmerveranlagung mit grenzüberschreitendem Sachverhalt vor, die entsprechenden Angaben in der Erklärung fehlen jedoch (Kennzahlen 359, 453, Feld "Anzahl L17") oder Lohnzettel mit Lohnzettelart = 24)"

auf. Obwohl er immer im Inland gearbeitet hat!!!

2016 war er wg. des o.a. Konkurses im Dezember arbeitslos (sonst immer beim gleichen Dienstgeber gearbeitet), jedoch konnte der Jahresausgleich 2016 wegen der gleichen "Begründung" wie oben immer noch nicht elektronisch gemacht werden.

lg
und bereits jetzt Danke für die Antwort
 
 Frau Wurm schrieb am   20. Februar 2018 folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Absetzung von Aus- und Weiterbildungskosten. Ich habe im April 2017 Ausbildungskosten von rund 5000 EUR für einen postgradualen Master im Jahr 2017/2018 gehabt. Allerdings war ich nur bis August 2017 berufstätig und danach arbeitslos gemeldet. Kann ich die kompletten Weiterbildungskosten trotzdem absetzen?

Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   18. April 2018 folgendes:
Sehr geehrte Frau Anna

Nein, müssen Sie nicht (es ist auch nicht mit einer Negativsteuer - Gutschrift- zu rechnen)

ratsam ist es nur, wen Sie Alleinerzieherin sind

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

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 Frau Will schrieb am   22. Juni 2018 folgendes:
Mein Partner war das ganze Jahr 2015 arbeitslos und hat nur vom AMS Zahlungen bekommen. Zählen diese Zahlungen als Einkünfte oder kann ich bei der Arbeitnehmerveranlagung das Hakerl für die Einkünfte unter 6.000 machen?
Vielen Dank und herzliche Grüße!
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   28. Juni 2018 folgendes:
Sehr geehrte Frau Will

AMS Bezüge zählen NICHT zu den Einkünften, es ist daher ein Hackerl bei Ihrer Erklärung möglich

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 Zach schrieb am   30. Oktober 2018 folgendes:
Guten Tag ,
Ich war bis Februar 2017 im Reha Status und danach wieder beim ams gemeldet ;
Ich bin Diabetiker und muss Diät essen essen ;
Bzw. Auch eigene Socken tragen usw.
Wo kann man diese Beträge absetzen?
MFG
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   05. November 2018 folgendes:
Sehr geehrte Frau Zach

Bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung können Sie aussergewöhnliche Belastungen geltend machen

Da Sie aber lt. Ihren Ausführungen keine Steuer im Jahr 2017 gezahlt haben, wird es aber auch kein Vorteil (Steuergutschrift) bringen

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 Frau Winter schrieb am   20. Dezember 2018 folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich 2013 sehr schlecht verdient habe, denke ich darüber nach, meine Einkommenssteuererklärung zu machen, bezüglich Negativsteuer. Ich hatte ganz unterschiedliche Einnahmequellen: AMS, immer wieder ein paar Tage angestellt, aber auch im freien Dienstvertrag, freiberufliche Tätigkeiten im Ausland gab es auch.
Sehen Sie einen Sinn in meinem speziellen Fall, oder habe ich durch freiberufliche bzw. Tättigkeiten im freien Dienstvertrag sowieso zu wenig Lohnsteuer bezahlt?

beste Grüße, Doris Winter
 
 Herr FITSCH schrieb am   08. Jänner 2019 folgendes:
Bitte um Hilfe. Ich bin seit 2 Jahren im Notstand wegen einer 70 prozentigen Behinderung mit Mobilitätseinschränkung.lch weis nicht ob ich jetzt eine ArbeitnehmerVeranlagung machen soll?Danke
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   10. Jänner 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr Fitsch

Wenn Sie neben der Notstandshilfe keine anderen Einkünfte haben, ist KEINE Arbeitnehmerveranlagung notwendig (und wenn Sie kein Alleinverdiener oder Alleinerzieher sind (inkl. Kinder, die Familienbeihilfe beziehen) auch nicht sinnvoll, weil keine Gutschrift)

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 Frau Hartmann schrieb am   06. März 2019 folgendes:
Hallo! In meiner Arbeitnehmerveranlagung für 2018 kommt immer die Warnmeldung:

Laut Eigenschaftskennzeichnung liegt eine Arbeitnehmerveranlagung mit grenzüberschreitendem Sachverhalt vor, die entsprechenden Angaben in der Erklärung fehlen jedoch (Kennzahlen 359, 453, Feld "Anzahl L17") oder Lohnzettel mit Lohnzettelart = 24)

Dabei habe ich im letzten Jahr nur in Österreich gearbeitet und keine ausländischen Bezüge gehabt. Was könnte das Problem sein?
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   07. März 2019 folgendes:
Sehr geehrte Frau Hartmann

Ist schwer, über dieses Forum zu beantworten

haben Ihre Lohnzettel alle das Signal L1 ?

Haben Sie eventuell in der Erklärung etwas unbewusst angekreuzt (besonders bei international)- sehen Sie bei der Übersicht, rechts Daten vorhanden ???

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 Tanja Steffl schrieb am   25. März 2019 folgendes:
Ich war 2018 einen Monat noch arbeiten, danach war ich leider arbeitslos. Kann ich da eine Arbeitnehmerveranlagung machen, ich hab 2 Kinder und auch noch die Restzahlungen 2018 bekommen. Zahlt sich das aus? Eine Freundin sagt ich sollte die 600,- für meine Kinder bekommen, ist das wahr?
 
 Frau M. schrieb am   05. April 2019 folgendes:
Sehr geehrtre Damen und Herren!
Ich war im Jahr 2018 Arbeitslos. erhielt Arbeitslosengeld und ich erhalte eine Witwenrente(ca.400 Euro)
Bei der Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung online und Vorberrechnung ist eine Nachzahlung von über 2000 Euro herausgekommen. Ist das möglich? Habe dies noch nicht abgesendet, erwarte Ihre geschätzte Antwort! Vielen lieben Dank im Voraus
 
 Herr Fries schrieb am   09. April 2019 folgendes:
Sg Damen und Herren
ich habe im letzten Jahr nur AMS bezüge sonst nichts

Bei der Vorberechnung ohne irgendwelche Angaben steht das ich eine Gutschrift von 836 Euro habe

Kann das stimmen? bzw wie kann das stimmen?

Danke

Lg Fries
 
 Herr G. schrieb am   12. April 2019 folgendes:
Schönen guten Tag,
hätte da eine Frage zur Arbeitnehmer Veranlagung.
Ich war im Jahr 2018, 4 Monate in einem Angestellten Verhältnis und danach das restliche Jahr in Umschulung und daher bis Jahresende nur AMS Bezug.
Das letzten 2 Monate noch eine geringfügige Beschäftigung mit ca. 680.- Einkommen gesamt.

4 Monate Angestellten Verhältnis = ca. 5700.- Einkommen gesamt.


Nun verstehe ich nicht warum mein AMS Bezug als Einkommen gerechnet wird und ich somit für das ganze Jahr über die 11.000 hinauskomme. Auf 14390.-

Wieso wird dieser Bezug auf einmal als Einkommen gerechnet?

Am Jahresanfang bei der Vorberechnung hatte ich noch eine GS von 1100.-
Jetzt nur mehr 270.-

Vielen lieben Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.

freundliche Grüße

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   18. April 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr G

Wenn Sie nicht das gesamte Jahr verdient haben und das restliche Jahr AMS Bezüge erhalten haben, wird das Gehalt auf ein Jahresbetrag hochgerechnet und ein Durchschnittsteuersatz ermittelt auf das Ihr Einkommen angewendet wird
Daneben wird eine Kontrollrechnung angestellt, in dem das AMS Geld steuerpflichtig gestellt wird.
Die für Sie günstigere Variante (Kontrollrechnung oder Hochrechnung der Einkünfte) wird bei der Arbeitnehmerveranlagung angewendet.

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 Stb Michael BRAUN schrieb am   18. April 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr Fries

Wenn Sie nur AMS Bezüge bezogen haben und keinen Alleinverdiener / Alleinerzieherabsetzbetrag beanspruchen, ist mE keine Möglichkeit einer Gutschrift.

Einfach Arbeitnehmerveranlagung einreichen und sich über die eventuelle Gutschrift freuen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

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 Christine schrieb am   07. September 2019 folgendes:
Sehr geehrter Herr Braun,

ich war während meiner Ausbildung im Wifi leider beim AMS gemeldet. Kann ich trotzdem die Ausbildungskosten steuerlich absetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Frau Fischer
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   12. September 2019 folgendes:
Sehr geehrte Frau Fischer

Sie können diese steuerlich berücksichtigen, allerdings wenn Sie NUR AMS Bezüge bezogen haben, und Sie kein steuerpflichtiges Einkommen haben, ergibt sich keine steuerliche Gutschrift
daraus

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