Können die Aufenthaltskosten einer Reha (also Selbstbehalt) und die Fahrtkosten bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden? Ebenso die Fahrtkosten zu einer ambulanten pysikalischen Therapie (10 x 35 km eine Wegstrecke)?
Stb Michael BRAUN schrieb am 21. Jänner 2016 folgendes:
Sehr geehrter Herr Erich H
Können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden.
Allerdings wird vom Finanzamt (wenn keine Erwerbsminderung von mehr als 25% vorliegt) ein Selbstbehalt von 8-12 % vom Einkommen berücksichtigt (erst der übersteigende Teil wird steuerlich berücksichtigt)
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