Steuerausgleich: elf Monate arbeitslos, ein Monat beschäftigt |
|
12. Jänner 2016 |
|
Gast |
|
2 Kommentare |
|
Kommentar schreiben |
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage: Ich möchte eine Arbeitnehmerveranlagung für 2015 durchführen. Ich war elf Monate arbeitslos (gesamt ca. 15300 Euro), ein Monat vollzeit beschäftigt (ca. 5591 brutto) und zehn Monate geringfügig neben der Arbeitslosigkeit (gesamt 3992 Euro brutto) beschäftigt. Ich warte noch auf die AMS-Meldung an das Finanzamt, aber die derzeitige Vorberechnung auf FinanzOnline ergibt eine Gutschrift von ca. 1300 Euro. Kann ich mit einer Gutschrift auch nach Einbezug des AMS-Entgelts rechnen oder eher nicht? Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Beste Grüße
|
|
|
Stb Michael BRAUN schrieb am 18. Jänner 2016 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Elevator ! Sehr geehrte Frau Elevator !
Warten Sie noch die AMS Bezüge ab, da diese eventuell (je nachdem was sich bei der Vergleichsrechnung ergibt) Auswirkungen auf die Höhe der Gutschrift haben.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
|
Melanie1995 schrieb am 01. Februar 2016 folgendes: |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im letzten Jahr 7,5 Monate gearbeitet und war 4,5 Monate arbeitslos.
Wenn ich den Lohnsteuerausgleich mache, wird mir dann vom AMS auch ein Lohnzettel angezeigt, oder kann ich den Lohnsteuerausgleich ohne die Bezüge vom AMS machen?
Vielen Dank im Voraus
LG Melanie |
|
|