Hätte folgende Fragen hinsichtlich Einkommensteuererklärung bzw. wie mit Dividendenzahlungen (Ausland, Broker Ausland) bzw. Verlusten aus Aktienverkäufen umzugehen ist.
Besitze Aktien im Ausland die Dividenden abwerfen - Broker sitzt ebenfalls im Ausland - Quellensteuer wird in den jeweiligen Ländern des Firmensitzes automatisch einbehalten.
1. Gibt es im Fall reiner Dividendeneinnahmen eine Geringfügigkeitsgrenze bis zu der
man nicht einkommensteuerpflichtig ist oder rmuss man unabhängig von der Höhe immer eine Einkommensteuererklärung E1 + E1kv machen?
2. Ist es korrekt das die Verluste aus Aktienverkäufen diesen Dividendenzahlungen gegengerechnet warden können und dies zu einer Reduzierung u.U. sogar kompletten Steuerfreiheit in Österreich (bezogen auf die Steuer auf Kapitaleinkünfte führt)?
3. Kann man Aufwände wie z.B. Trading Software über Werbungskosten abschreiben die in Zusammenhang mit dieser Aktiengechäften stehen?
Stb Michael BRAUN schrieb am 08. Jänner 2016 folgendes:
nein, für ausländische Einkünfte gibt es keine Geringfügigkeitsgrenze (gibt es ja auch nicht für inländische Kapitaleinkünfte) - anders als in Deutschland
daher immer E1kv (eine Tarifoption wäre zu berechnen ob diese Option günstiger)
aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Steuer um einen Sondersteuersatz handelt, können KEINE Werbungskosten berücksichtigt werden
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.