Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Steuerrecht > Einkommensteuer
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1703)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (50)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Mag. Peter Knöll über:
Wann besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)?

Herr Vogt über:
Immobilienertragssteuer - Ausländer ?

Mag. Peter Knöll über:
Vorsteuerkorrektur bei Verkauf oder Privatnutzung einer Vorsorgewohnung

Marina über:
Steuer als Hobby Online Creator

Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Umsatzsteuer: Änderungen im Bereich der Kleinunternehmerregelung ab 2025

Zeitnah zum Kauf abgerissenes Gebäude - Ende der Opfertheorie


04. Jänner 2016 Autor Keine Kommentare Kommentar schreiben
Eine Steuerpflichtige hat kurz nach dem Erwerb einer bebauten Liegenschaft, das darauf stehende Gebäude abreißen lassen, um ein neues Gebäude errichten zu können. Die Steuerpflichtige wollte den Restbuchwert sowie die Abbruchkosten des Altgebäudes als sofortiger Aufwand geltend machen.

Das Finanzamt versagte einen sofortigen Betriebsausgabenabzug, weil im Streitfall ein objektiv verwendbares Gebäude abgerissen wurde, welches nur kurze Zeit dem Betrieb diente. Aufgrund des zeitlichen Ablaufes (Anschaffung 2005, Abriss 2006, Neuerrichtung 2008) sei von einem Zusammenhang zwischen Erwerb und Abriss des Altgebäudes auszugehen. In einem solchen Fall seien Restbuchwert und Abbruchkosten des Altgebäudes zu den Herstellungskosten des Neugebäudes hinzuzuaktivieren (Opfertheorie).

Der VwGH widersprach der Rechtsansicht des Finanzamtes, da der VwGH schon im Erkenntnis vom 25. 1. 2006, 2003/14/0107 die sogenannte Opfertheorie ablehnte und aussprach, dass der Buchwert des Altgebäudes und die Abbruchkosten den Wert des Neugebäudes nicht erhöhen. Zwar wurde im alten Erkenntnis der Abriss eines schon seit längerem im Betrieb befindlichen Gebäudes behandelt, doch seien die Grundsätze auch auf vorliegenden Fall anzuwenden, da das Altgebäude und das Neugebäude nicht als dasselbe Wirtschaftsgut anzusehen sind.

Der VwGH hat somit bestätigt, dass unabhängig von der Besitzdauer der Restbuchwert bzw. die Abrisskosten des Altgebäudes sofort als Aufwand zu behandeln sind. Der Opfertheorie verbleibt somit wohl nur mehr ein enger Anwendungsbereich: Bei Abbruch eines abbruchreifen Gebäudes gehören die Abbruchkosten mit dem Kaufpreis zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens (vgl. VwGH 27.11.2014, 2011/15/0088; EStR 2000 Rz 2618).

Mag. Peter Knöll

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
Betriebsausgaben, Herstellungskosten, Opfertheorie 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1