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Erklärungswechsel aufgrund ausländischer Zinserträge


11. Dezember 2015 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Um die Zinserträge meines deutschen Bankkontos (Konto mit höheren Zinsen zum Sparen) richtig zu versteuern musste ich nun einen Erklärungswechsel durchführen.

Bei Tätigkeit wählte ich Einkünfte aus Kapitalvermögen aus. Ist das alles so korrekt? Leider kenne ich mich da nicht sonderlich gut aus. Ich bin sonst ganz normaler Arbeitnehmer in Österreich und möchte nur die Zinserträge korrekt versteuern.


 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   11. Dezember 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Johannes

Ja, ist korrekt

Und in Zukunft müssen Sie neben der Einkommensteuererklärung E1 auch noch die Erklärung L1kv einreichen.

Die Steuererklärung muss bis Ende April des Folgejahres, bei elektronischer Einreichung ( FinanzOnline, ab 2003 Pflicht) bis Ende Juni des Folgejahres bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Sollten Sie durch einem Steuerberater vertreten werden, verlängert sich die Frist bis Ende des Folgejahres / Anfang des Folgefolgejahres (vgl. § 134 BAO).

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Herr Karl schrieb am   25. März 2017 folgendes:
Auch ich möchte den Erklärungswechsel nur wegen der Zinserträge von meinem Niederländischen Konto durchführen.
Starte ich den Wechsel im Finanzonlin.
Bei Tätigkeit wählte ich Einkünfte aus Kapitalvermögen aus.
Dann werde ich nach dem Ort der Berufsausübung und den voraussichtlichen Gewinnen gefragt (bin Angestellter, habe Lohnzettel und keine Selbstständigen Einkünfte).
Sind Pflichtfelder, ich muss also etwas eingeben.
Soll ich da meinen Wohnsitz und als Einkünfte 0 eingeben?
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   27. März 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Karl

Wohnsitz richtig, Einkünfte die Höhe der Zinserträge aus den Niederlanden

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

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