selbstständig + geringfügig - Steuerberechnung? |
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20. November 2015 |
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Gast |
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1 Kommentar |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie berechne ich die Einkommenssteuer, wenn zu einer hauptberuflichen Selbstständigkeit (Neue Selbstständige) noch ein geringfügiges Einkommen dazukommt? Wird das geringfügige Einkommen einfach zu den Einkünften aus der Selbstständigkeit addiert und derselbe Steuersatz angewendet? Wie hoch ist der Steuersatz für Sonderzahlungen beim geringfügigen EK?
Vielen Dank!
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Stb Michael BRAUN schrieb am 23. November 2015 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Nina
Ihr GESAMTES Jahreseinkommen wird mit dem Tarif versteuert (derzeit zwischen 0-50 %, ab 1.1.2016 zwischen 0-55%).
Es wird Ihr Jahreseinkommen (Neue Selbständige und geringfügiges Einkommen) addiert und danach lt. Tarif versteuert
Sonderzahlungen:
Sonstige Bezüge werden im Ausmaß von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen (Jahressechstel) mit einem festen Steuersatz von 6% versteuert. Sonstige Bezüge, die das Jahressechstel überschreiten, sind wie ein laufender Bezug nach der Tariflohnsteuer zu versteuern. Bei sonstigen Bezüge, die nach Abzug des Dienstnehmeranteils zur Sozialversicherung mehr als EUR 83.333 betragen, sind die übersteigenden Beträge ebenfalls nach Tarif zu versteuern. Bei geringen Einkommen unterbleibt die Versteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz von 6%, wenn das Jahressechstel die Freigrenze (Bagatellgrenze) von € 2.100,00 nicht überschreitet.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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