im Rahmen meiner Arbeitnehmerveranlagung für 2014 bin ich auf folgendes Problem gestoßen:
Ich habe in 2014 bis einschließlich Juni in Deutschland gearbeitet (nicht selbstständig) und gelebt. Ab dem 1. Juli habe ich einen neuen Job in Österreich angetreten (ebenfalls nicht selbstständig) und bin direkt umgezogen (Verlagerung des Wohnsitzes von DE nach AT). Ich hatte also immer da meinen Wohnsitz wo ich auch gearbeitet habe.
Nun kann (muss?) ich bei meiner Arbeitnehmerveranlagung angeben, ob ich in 2014 einen Wohnsitz im Ausland hatte.
"Ich hatte im Jahr 2014 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war (...) bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber (ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich) beschäftigt"
Das wäre für die erste Jahreshälfte korrekt, allerdings war ich da in Österreich auch nicht steuerpflichtig und habe meine Steuern in Deutschland gezahlt.
Muss ich das Kreuz bei "hatte in 2014 einen Wohnsitz im Ausland" setzen? Muss ich dann auch weitere Formulare ausfüllen (L1)?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und viele Grüße
HM
Stb Michael BRAUN schrieb am 19. Oktober 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Meyer
Ihr Steuerpflicht begann mit 1.7.2014 und die Daten in Ihrer österreichischen Steuererklärung betrifft den Zeitraum 1.7.-31.12.
Daher hatten Sie mE KEINE Wohnsitz im Ausland.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.