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14. Oktober 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Liebe Steuerprofis,

Ich habe bei der WKO um eine Gewerbeberechtigung angesucht und bin nun dabei das Formular Verf 24-PDF für das Finanzamt zwecks Zuteilung einer Steuernummer anzusuchen.
Eine Hilfestellung von der WKO habe ich bereits bekommen, doch ist mir nach wie vor ein Punkt nicht klar.
Bei meinem Gewerbe handelt es sich um eine Werbeagentur. Diese werde ich alleine führen - Mitarbeiter sind in den nächsten 1-2 Jahren nicht geplant. Zuerst möchte ich einmal schauen, wie sich das Gewerbe so macht und dann über weitere Schritte nachdenken.
Mein voraussichtlicher Jahresumsatz wird höchstwahrscheinlich unter 30.000 Euro liegen. Natürlich ist es schwer abzuschätzen, ob das auch so bliebt. Es kommt ganz darauf an, ob ich Großaufträge an Land ziehen kann oder nicht.

Frage: Im Formular ist folgender Punkt angeführt...

Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 (deren Jahresumsatz 30.000 Euro nicht übersteigt) werden ersucht bekanntzugeben, ob ein Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 beabsichtigt ist.

Ist es in meinem Fall sinnvoll einen solchen (für 2016) vorzulegen? Laut Information der WKO handelt es sich dabei um das Formular / den Antrag U12.
Damit würde ich als Kleinunternehmer aber auf Steuerbefreiung verzichten, oder?
Was wäre in meinem Fall besser? Auf einen Regelbesteuerungsantrag zu verzichten oder einen vorzulegen?

Zukünftige Kunden werden wahrscheinlich Unternehmen sein (da Werbeagentur). Da ich um eine Gewerbeberechtigung mit Anfang November 2015 angesucht habe, wird es bis Ende dieses Jahres kaum zu Aufträgen kommen (das wäre zu optimistisch gedacht).

Welche Vor- und Nachteile habe ich wenn ich Umsatzsteuer verrechne? Was ist dabei zu beachten? Wie funktioniert das Ganze? Und was passiert, wenn ich mal einen Monat lang gar keinen Auftrag bekomme?

Ich kenn mich hier leider nicht so wirklich aus. Eine leicht verständliche Antwort auf meine Fragen ist für mich wünschenswert, da ich bei den ganzen Ratgebern schon nicht so recht durchblicke.
Vielen lieben Dank.



 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   14. Oktober 2015 folgendes:
Sehr geehrte Frau Lechner

Ich rate Ihnen (BEOVR Sie das Formular beim Finanzamt einreichen) eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
Bei dieser Beratung wird auch auf die Vor- / Nachteile einer Umsatzsteuer eingegangen.

Wichtig vorab:
Wenn Ihre Kunden auch Unternehmer sind, ist die Verrechnung Umsatzsteuer für Sie nicht von Nachteil (da der Kunde Ihnen die Umsatzsteuer zahlt). Der Vorteil ist, dass Sie die Vorsteuer (Umsatzsteuer die Sie bezahlen) vom Finanzamt 1:1 auf Antrag zurückbekommen.
Nachteil vom Formular U12: Bindung von mindestens 5 Jahren !!
Nachteil: administrativer Mehraufwand (quartalsweise Meldung und Zahlung der Umsatzsteuer)
Sollten Sie sich für die Umsatzsteuer entscheiden, würde ich dies bereits ab 2015 beantragen.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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