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Steuerpflicht als Student bei minimalem Fremdwährungsgewinn?


01. Oktober 2015 Gast Keine Kommentare Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hätte einige Fragen und wäre Ihnen sehr dankbar für deren Beantwortung:
- Muss ich als Privatperson (konkreter: als Student ohne erwähnenswertem Einkommen) eine Steuererklärung abgeben, wenn ich dieses Jahr (durch den Bestand auf meinem USD-Konto, welchen ich nun wieder in EUR gewechselt habe) Fremdwährungsgewinne von rund € 400,- verbuchen konnte und somit theoretisch rund € 100,- an Steuern anfallen würden?
- Wie verhält sich dies, wenn ich nun nach Ende meines Studiums im Oktober anfange zu arbeiten und im Kalenderjahr 2015 doch noch ein reguläres Gehalt verdient habe?

- Falls der erwähnte Kleinstbetrag zu versteuern ist: Muss ich dem Finanzamt meine Berechnungen in einer bestimmten Form präsentieren? Reichen weiters die handelsüblichen Kontoauszüge als Nachweis, oder benötige ich andere Belege? (Beispielsweise vielleicht einen Depot-Auszug, falls der USD-Bestand zuvor nicht direkt durch ein EUR-Konto, sondern durch den Verkauf von USD-Wertpapieren verursacht wurde, welche davor allerdings mit dem EUR-Konto gekauft wurden)

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Auskunft!

 
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