Steuerpflicht als Student bei minimalem Fremdwährungsgewinn? |
 |
01. Oktober 2015 |
 |
Gast |
 |
Keine Kommentare |
 |
Kommentar schreiben |
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte einige Fragen und wäre Ihnen sehr dankbar für deren Beantwortung:
- Muss ich als Privatperson (konkreter: als Student ohne erwähnenswertem Einkommen) eine Steuererklärung abgeben, wenn ich dieses Jahr (durch den Bestand auf meinem USD-Konto, welchen ich nun wieder in EUR gewechselt habe) Fremdwährungsgewinne von rund € 400,- verbuchen konnte und somit theoretisch rund € 100,- an Steuern anfallen würden?
- Wie verhält sich dies, wenn ich nun nach Ende meines Studiums im Oktober anfange zu arbeiten und im Kalenderjahr 2015 doch noch ein reguläres Gehalt verdient habe?
- Falls der erwähnte Kleinstbetrag zu versteuern ist: Muss ich dem Finanzamt meine Berechnungen in einer bestimmten Form präsentieren? Reichen weiters die handelsüblichen Kontoauszüge als Nachweis, oder benötige ich andere Belege? (Beispielsweise vielleicht einen Depot-Auszug, falls der USD-Bestand zuvor nicht direkt durch ein EUR-Konto, sondern durch den Verkauf von USD-Wertpapieren verursacht wurde, welche davor allerdings mit dem EUR-Konto gekauft wurden)
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Auskunft!
|
|
|
|