Doppelbesteuerung Pension |
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19. September 2012 |
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Gast |
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8 Kommentare |
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Ich erhalte eine österreichische Pension sowie eine sehr geringe deutsche Pension (ca. 1300,- Euro pro Jahr). Aus diesem Grund bin ich laut Information vom Finanzamt einkommenssteuerpflichtig und gebe auch jährlich eine Einkommensteuererklärung in Österreich ab. Jetzt jedoch erhalte ich vom deutschen Finanzamt eine Steuervorschreibung in Höhe von 98,- Euro bei einer Bemessungsgrundlage von 630,- Euro für das Jahr 2005. Ich habe seit ca. 40 Jahren meinen Wohnsitz in Österreich und keinen Zweitwohnsitz in Deutschland. Ich suche nun einen Steuerberater, der mir in dieser Angelegenheit helfen kann.
Ein Telefonat mit dem FA Brandenburg hat ergeben, dass ich alle Steuerunterlagen hinschicken soll? Ich dachte, wir haben ein Abkommen und die Behörden machen ihren Datenaustausch direkt.
Danke
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Mag. Peter Knöll schrieb am 19. September 2012 folgendes: |
Pensionisten die weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, können nach deutschem Steuerrecht mit ihren Einkünften die aus deutschen Quellen stammen steuerpflichtig sein. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland hat allein der Quellenstaat (hier: Deutschland) für Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung das Besteuerungsrecht (vgl. Artikel 18 Abs 2 DBA). Die Einkünfte werden in Österreich von der Besteuerung ausgenommen. Allerdings werden sie zwingend in die Berechnung der Steuerprogression miteinbezogen.
Die Besteuerung der deutschen Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung richtet sich somit allein nach deutschem Steuerrecht. In Deutschland hat es in diesem Zusammenhang Änderungen gegeben, die offenbar zu einer nachträglichen Besteuerung von Renten führen. Deutschland berücksichtigt bei der Steuerberechnung weder einen Grundfreibetrag (das heißt die Rente wird bereits ab dem 1 Cent besteuert) noch sonstige Personen- oder familienbezogene Steuervergünstigungen im Ausland lebender Rentner. Diese Begünstigungen sind vom Ansässigkeitsstaat (hier: Österreich) zu gewähren.
Gegebenenfalls könnten Sie in Deutschland zur unbeschränkten Steuerpflicht optieren, um in den Genuss eines Grundfreibetrages oder sonstiger Begünstigungen zu kommen. Erkundigen sie sich diesbezüglich beim FA Brandenburg.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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Herr anton graf schrieb am 10. Mai 2014 folgendes: |
sg.herren
beziehe seit 2005 eine monatliche rente von 137EUaus der brd nach acht jahren habe ich jetzt post
vom Finanzamt Neubrandenburg bekommen das ich 460EU für 2005-2006-2007 nachzahlen soll
bin zu 60% behindert mit ausweis und weiss nicht was ich gegen diesen bescheid machen kann
daher ersuche ich sie um hilfe
danke |
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Karl1953 schrieb am 02. September 2016 folgendes: |
Ich überlege, in der Pension nach Portugal auszuwandern.
Angeblich kann man damit auch die Steuer auf die Pension sparen, wenn man gleichzeitig den Wohnsitz in Österreich aufgibt.
Stimmt das?
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? |
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stb Michael BRAUN schrieb am 05. September 2016 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Karl
Es kommt au das Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal an und ob Sie aus Protugal ein ZS-QU1 Formular erhalten
nähere Informationen
http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.577774&version=1470908805
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Mia schrieb am 12. Oktober 2016 folgendes: |
ich hätte da eine weitere Frage: was ist wenn man einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt hat, dieser aber abgelehnt wurde und man somit beschränkt steuerpflichtig ist. Gibt es da Gründe, die den EInspruch rechtfertigen? kann man dagegen überhaupt was mit einem Einspruch erwirken?
MfG |
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Stb Michael BRAUN schrieb am 14. Oktober 2016 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Mia
Um Ihre Frage beantworten zu können, müsste man wissen WARUM Ihr Antrag abgelehnt wurde
Es gibt gewisse Voraussetzungen, damit der Antrag bewillligt wird. Wenn diese nicht erfüllt sind, hat ein Einspruch keine Erfolgsaussichten
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
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Michael BRAUN, Steuerberater |
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Herr Fazekas schrieb am 20. Oktober 2016 folgendes: |
Meine Mutter hat aus der Schweiz eine kleine Pension erhalten ca. 820 Euro im Jahr.Hat mein Vater Anspruch auf Witwenpension von dieser Summe. Vielen Dank im voraus auf eine Antwort.
Mfg.Fazkas. |
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Frau Helena schrieb am 18. Februar 2018 folgendes: |
Guten Tag!
Ich beziehe aus Tschechien eine kleine Pension von ca. 160 Euro monatlich 12 x in Jahr. Ich lebe in Österreich und beziehe auch hier eine Alterspension, die ich natürlich versteuere. Da in Tschechien die Pensionen nicht verteuert und immer Netto ausbezahlt (Netto = Brutto) werden, kann ich nicht nachvollziehen, warum ich die tschechische Pension in Österreich versteuern muss. Ich sehe das als Diskriminierung innerhalb EU, da die Bürgen in Tschechien keine Steuer zahlen müssen und ich, nur weil ich in Österreich lebe, ja. Voriges Jahr 2017 habe ich ca. 1/3 der jährliche tschechischer Pension - um 600 Euro an Steuern in Österreich bezahlt. Wie komme ich dazu?
Danke und mfG
Helena
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