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Arbeitnehmerveranlagung und falsche Angaben


14. September 2015 Gast 3 Kommentare Kommentar schreiben
Hallo.

Habe kürzlich einen Brief "Ersuchung um Ergänzung" vom Finanz-Amt bekommen, eine Auszahlung durch das Finanzamt hat noch nicht stattgefunden.
Da ich ein Mietverhältnis in meiner doppelten Haushaltsführung nicht mit einem schriftlichen Mietvertrag angeben kann, würde ich gerne über die Möglichkeiten bezüglich Anulierung oder Abänderung meiner Arbeitnehmerveranlagung informiert werden. Bzw. was könnte mich bei einer Falschangabe im schlimmsten Fall erwarten?

Mit freundlichen Grüßen,

AS.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   21. September 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Silence

Ich rate Ihnen in Ihrer Causa einen Steuerberater Ihres Vertrauens zu kontaktieren, um hier Ihre einzelnen Punkte zu besprechen (mE sprengt Ihre Frage den Rahmen dieses Forums)

Kurzinfo:
berichtigte Steuererklärungen im Zusammenhang mit der Beantwortung des Ersuchen um Ergänzung
schlimmster Fall: Abgabenhinterziehung gem § 33 FinStrG
(Strafe zweifache von verkürzter Steuer)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 Frau kukurik schrieb am   12. Jänner 2016 folgendes:
Wenn expartner nach jahren der trennung ohne mein wissen lohnsteuerausgleich macht & geld einbehãlt ist das in ôsterreich strafbar?
 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   14. Jänner 2016 folgendes:
Sehr geehrte Frau Kukurik

Wenn es IHR Lohnsteuerausgleich ist, dann schon (nähere Informationen erhalten Sie von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens)- hier müssen aber die näheren Umstände geklärt werden

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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