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FinanzOnline


20. August 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Da meine Eltern früher auch Einkünfte aus Vermietung hatten, hat ein Steuerbüro mittels FinanzOnline die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. Jetzt da mein Vater verstorben ist und meine Mutter nur noch eine Pension bezieht, würde ich gerne für sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen.

Muss meine Mutter jetzt neue Zugangsdaten beim FA anfordern, bzw. muss dem Steuerbüro die Vollmacht entzogen werden - wenn ja wie?

Für die Info über den korrekten Ablauf in diesem Fall wäre ich sehr dankbar.

MfG Karlheinz

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   24. August 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Karlheinz !

Wenn Ihre Mutter noch keine Zugangsdaten für Finon hat, muss sie einen Zugang beantragen ( https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/Dispatcher?reqkey=kt2AXwpjuWAC3c7Osrawpkv&TARGET=Anmeld_online )
Name, sv Nummer, Adresse und Identitätsnachweis

Sie kann auch einen Finon Zugang bei aufrechter Vertretung anfordern
Weiters kann dir Vollmacht jederzeit gekündigt werden (eventuell Kündigungsfristen beachten)
Formloses schreiben an das Steuerbüro





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Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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