Wir haben vor kurzem ein Angebot für eine Wohnung gelegt. Auch die Möbel, Küche wollen wir vom Verkäufer übernehmen. Unser Angebot wurde vom Verkäufer angenommen. Der Makler berechnet nun die Provision nicht nur vom Kaufpreis, sondern vom Gesamtpreis, sprich Kaufpreis zuzüglich Inventarablöse.
Dürfte die Provision nicht nur vom Kaufpreis berechnet werden? Ist diese Art der Berechnung zulässig?
Mag. Peter Knöll schrieb am 13. August 2015 folgendes:
Laut § 16 Abs 1 der VO des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler ist auch der Verkehrswert von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen bei Berechnung der Provision zu berücksichtigen. Eine Hinzurechnung entfällt nur dann, wenn die Inventarablöse bzw. Möbelablöse bereits im Kaufpreis für das Objekt enthalten ist.
Aus steuerlicher Sicht ist folgendes zu beachten: Je höher die Inventarablöse bzw. Möbelablöse ist, desto geringer fällt die Steuerlast für beide Seiten Immobilienverkäufer und Käufer aus.
Als Spezialist für Immboilienbesteuerung stehe ich Ihnen gerne für weitere Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.