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Besteuerung Forexgewinne bei ausländischer Bank


05. August 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo,
ich werde in diesem Jahr voraussichtilich Forexgewinne machen. Die Steuern werden nicht automatisch abgeführt, da das Depot bei einer ausländischen Bank ist. Da es sich nach meinem Verständnis dabei um Gewinne aus nicht verbrieften Derivaten handelt, wird mein persönlicher Einkommenssteuersatz zur Anwendung kommen.
Frage 1: Habe ich damit recht?
Frage 2: Was wäre wenn ich nur auf Werksvertragsbasis oder Freiberufler arbeiten würde mit maximal 20.000 € Umsatz pro Jahr. Welcher Steuersatz wäre in diesem Fall der höchste, der zur Forex Gewinnbesteuerung zur Anwendung kommt.

Mit anderen Worten, momentan ist mein persönlicher Besteuerungssatz über 40%, d.h. bei Forexgewinnen von 10.000€ müssen über 4.000 an das Finanzamt abgeführt werden. Würde ich nur mehr auf Werksvertrags/Freiberufsbasis arbeiten und kaum Einkünfte haben, welche Steuerersparnisse hätte ich dann?

Vielen Dank für eure Antworten dieser meiner Meinung nach nicht alltäglichen Fragen.

Robert

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   10. August 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Robert

Wenn es sich um nicht verbriefte Derivate handelt, dann haben Sie Recht (persönlicher Steuertarif)

Ausschlaggebend für die Ermittlung Ihres persönlichen Steuertarifes ist das Einkommen (NICHT Umsatz).
Ausgehend von der Annahme, dass Ihr Einkommen ca. 20.000 EUR beträgt, beträgt der Grenzsteuersatz derzeit 36,5 % (ab 1.1.2016 35%)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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