Korrektur KESt Abzug |
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23. Juli 2015 |
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Gast |
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1 Kommentar |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe im Jahr 2014 Aktien verkauft und dabei ist es zu einem zu hohen KESt Abzug gekommen (https://www.bmf.gv.at/steuern/Korrektur-KESt-Abzug.html)
Da ich nicht selbständig bin, mach ich laufend pro Jahr nur eine Arbeitnehmerveranlagung. Kann ich diesen zu hohen KESt Abzug trotzdem mittels Einkommensteuererklärung zurückfordern? Im Finanzonline System finde ich dazu keine Möglichkeit.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
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Stb Michael BRAUN schrieb am 27. Juli 2015 folgendes: |
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie müssen einen Erklärungswechsel beantragen, und danach die Formulare E1kv und E1 (anstelle Ihrer Arbeitnehmerveranlagung) ausfüllen.
Frist: Ende April 2015 für das Jahr 2014, bei elektronischer Einreichung Ende Juni 2015
Wenn Sie (transparente und kostengünstige) Hilfe benötigen, ersuche ich um Kontaktaufnahme.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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