Wohnung an Touristen vermieten |
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13. Juli 2015 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Hallo und guten Tag,
Ich möchte meine Eigentumswohnung in Wien - die sich in einem Mehrparteien-Wohnhaus befindet - an Touristen vermieten. Kann es hier zu rechtlichen Problemen kommen?
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Mag. Peter Knöll schrieb am 13. Juli 2015 folgendes: |
Die touristische Nutzung einer Eigentumswohnung, die bisher als „Wohnung“ gewidmet war, stellt eine Widmungsänderung dar (vgl. OGH 23. 4. 2014, 5 Ob 59/14h). Es gilt zu prüfen, ob eine solche aufgrund des Wohnungseigentumsvertrages ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zulässig ist. Andernfalls benötigen Sie prinzipiell die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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Stb Michael BRAUN schrieb am 13. Juli 2015 folgendes: |
Als Ergänzung zu den Ausführungen von Herrn Mag. Peter Knöll möchte ich anführen, dass die Vermietung Ortstaxenpflichtig ist.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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