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Einkommenssteuererklärung notwendig?


18. Juni 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Abend,

ich habe neben meiner unselbsttändigen Tätigkeit einen freien Dienstvertrag als Vortragende und habe im vorigen Jahr 1104,79€ dazu verdient. Es wurde von der RotKreuz AusbildungsGmBH gemäß §44 und§109a des EStG eine Meldung ans Finanzamt gemacht, da die Einkünfte 900€ überschritten haben. Bis jetzt ist keine Aufforderung des Finanzamtes zur Einkommenssteuererklärung gekommen. Muss ich eine Einkommenssteuererklärung einbringen, wenn der Betrag so niedrig ist (mir sagte eine Steuerberaterin vor Jahren, es gäbe eine Einschleifregelung oder ähnliches)?

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   19. Juni 2015 folgendes:
Sehr geehrte Frau Viktoria

Aufgrund der Tatsache, dass Ihre Einkünfte neben Ihrer Anstellung mehr als 730 EUR beträgt, ist grundsätzlich eine Steuererklärung 2014 bis Ende Juni 2015 bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.

Eine eventuelle Aufforderung erfolgt frühestens im August (nach der oben angeführten gesetzlichen Frist)

Der Vorteil einer Steuererklärung ist, dass Sie Betriebsausgaben / Basispauschalierung berücksichtigen UND auch sonstige steuerliche Vorteile (Sonderausgaben, Werbungskosten, Kinder,...) berücksichtigen können.

Die von Ihnen erwähnte Einschleifregelung existiert zwischen 730 EUR und 1460 EUR

Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung der Erklärungen benötigen, stehe ich Ihnen gerne behilflich zur Seite (Einfach, unbürokratisch, kostengünstig, transparent)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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