Kapitalabfindung aus deutscher Lebensversicherung |
 |
12. September 2012 |
 |
Gast |
 |
2 Kommentare |
 |
Kommentar schreiben |
|
Steuerpflicht in Österreich?
Auszahlung einer Kapitalabfindung Lebensversicherung, die in Deutschland steuerbegünstigt bei einer Laufzeit von 12 Jahren abgeschlossen wurde. Muss ich den Kapitalertrag in Österreich dann versteuern?
|
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Lebensversicherungen
|
|
Mag. Peter Knöll schrieb am 12. September 2012 folgendes: |
Hinsichtlich der deutschen Lebensversicherung mit Kapitalabfindung kann ich Sie wie folgt informieren:
Vorab möchte ich festhalten, dass ich bei Beantwortung Ihrer Frage davon ausgehe, dass Sie in Österreich Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ausländische Versicherungen, die einem österreichischen Vertragstypus vergleichbar sind, werden wie inländische Versicherungen besteuert (EStR Rz 7780b). Die Vergleichbarkeitsprüfung richtet sich in aller Regel an der inländischen fondsgebundenen Lebensversicherung aus (EStR Rz 7780b).
Ob die deutsche Lebensversicherung einer österreichischen entspricht kann per Ferndiagnose bzw. ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen nicht festgestellt werden. In weiterer Folge wird davon ausgegangen, dass die deutsche Versicherung einer österreichischen Lebensversicherung vergleichbar ist.
Unterschiedsbeträge aus Versicherungsverträgen zwischen der eingezahlten Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung aus Er- und Ablebensversicherungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als Einkünfte aus Kapitelvermögen zu erfassen. Andernfalls liegen nicht steuerbare Einkünfte vor bzw. die Erträge vor und unterliegen keiner Besteuerung in Österreich (vgl. Marschner, Besteuerung von Kapitalvermögen nach dem KESt-Erlass, SWK-Spezial Juli 2012).
Folgende Voraussetzungen müssen nach § 27 Abs 5 Z 3 lit a EStG kumulativ erfüllt sein, damit eine Steuerpflicht des Unterschiedsbetrages gegeben ist.
- Der Versicherungsfall enthält eine Erlebenskomponente.
- Die Versicherung wir als Einmalerlag einbezahlt. Laufende, im Wesentlichen gleichbleibende Prämienzahlungen, die zur Steuerfreiheit führen, liegen dann vor, „wenn während der gesamten Versicherungsdauer die Prämien mindestens einmal jährlich zu zahlen sind“.
- Die Laufzeit der Versicherung beträgt weniger als 15 Jahre. Für Verträge die vor dem 1. Jänner 2012 abgeschlossen wurden beträgt die maßgebende Laufzeit 10 Jahre.
Sind alle drei vorstehenden Voraussetzungen erfüllt ist eine Steuerpflicht der Lebensversicherungserträge gegeben. Es kommt nach § 27a Abs 2 Z 6 EStG die progressive Einkommensteuer zur Anwendung.
Falls die Einkünfte einer beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegen müsste nach dem DBA Österreich Deutschland geprüft werden, welches Land das Besteuerungsrecht zukommt.
Das DBA sieht – soweit ersichtlich - keine ausdrücklichen Regelungen für die Besteuerung von Lebensversicherungen vor. Allerdings regelt Art. 21 Abs. 1 des DBA, dass für Einkünfte, die in anderen Artikeln des Abkommens nicht behandelt werden, dem Wohnsitzstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht zuerkannt wird. Beiträge für eine Lebensversicherung bzw. die Auszahlung des angesammelten Kapitals können demnach grundsätzlich in Österreich besteuert werden, wenn ein deutscher Staatsangehöriger seinen Wohnsitz in Österreich hat.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort die professionelle Beratung eines Steuerberaters nicht ersetzen kann.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
|
Bischof schrieb am 10. August 2015 folgendes: |
Wie schaut es mit der Versicherungssteuer aus? Müssen Unterschiedsbeträge für Kapitalerträge aus deutschen Lebensversicherungen (Bsp. Abschluss 1990, Laufzeit 25 Jahre, Auszahlung 2015) in Österreich mit 4% versteuert werden? |
|
|