Neue Immobilienertragssteuer bei Wohnsitz im Ausland |
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11. September 2012 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Österreicher und habe seit mehreren Jahren meinen Hauptwohnsitz in der Schweiz. Im Juli habe ich ein Baugrundstück in Österreich (an einen Österreicher) verkauft. Mir ist nun nicht klar, ob ich hinsichtlich der Immobilienertragssteuer steuerpflichtig bin und ersuche um Ihre Meinungen.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
R. Grabner
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Mag. Peter Knöll schrieb am 12. September 2012 folgendes: |
In letzter Zeit werden verstärkt Anfragen in Zusammenhang mit der Immobiliensteuer (vulgo: Immobilienertragsteuer) von Personen an wien-steuerberater.at herangetragen, die im Ausland ansässig sind und in Österreich Immobilien verkaufen. Im Forum finden sich bereits zahlreiche Beiträge zu diesem Thema.
Ja, der Verkauf des Grundstückes unterliegt jedenfalls der Steuerpflicht in Österreich. Auch wenn Sie in Österreich weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Wurde der letzte entgeltliche Erwerbsvorgang über den Grund vor dem 31. März 2002 vorgenommen, so kann von der pauschalierten Einkünfteermittlung Gebrauch gemacht werden (3,5% vom Veräußerungspreis; Ausnahme: das Grundstück wurde nach dem 31. Dezember 1987 von Grünland in Bauland umgewidmet, dann beträgt die Immobiliensteuer 15% vom Veräußerungspreis).
Machen Sie keinen Gebrauch von der pauschalierten Ermittlung so richtet sich die Einkünfteermittlung nach § 30 Abs 3 EStG. Siehe hierzu bitte folgenden Beitrag: Verkauf von Wohnung Immobiliensteuer
Sie müssen in Österreich eine E 7 Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben (eine österreichische Steuernummer ist hierfür erforderlich).
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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Eva C. Riley schrieb am 20. September 2012 folgendes: |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Frage is aehnlich: ich lebe im Ausland, und habe vor ein Haus in Oesterreich zu verkaufen. Obwohl es nicht mein Hauptwohnsitz ist, ist es der Hauptwohnsitz meiner Eltern, die das Recht haben im Haus zu wohen solange sie wollen. Mein Vater lebt noch im Haus - der Kaeufer uebernimmt das Recht meines Vaters im Haus zu leben. Ich habe gelesen, das Hauptwohnsitze von der Immobilienvertragssteuer ausgenommen sind. Muss ich beim Verkauf diese Steuer zahlen?
Danke vielmals im Voraus!
Eva |
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