Gewerbeschein für Amazon & Twitch-Einnahmen nötig |
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11. Mai 2015 |
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Ich habe einen Livestream auf Twitch.tv (eine Art Live-Internet-Sendung) auf der meine Zuseher via PayPal Donations, also "Spenden" können sollen. Da das im ABGB-Sinn keine Spenden, sondern Geldgeschenke sind*, frage ich mich: Ab welchem Betrag muss ich diese Geldgeschenke dem BMF melden (also gibt es einen Freibetrag pro Person oder gilt ein allgemeiner Freibetrag). Muss ich diese Geldgeschenke ab einer gewissen Summe, beispielsweise 10.000€ pro Jahr oder ab z.B. 400€ pro GeldverschenkerIn versteuern? Muss ich diese Geldgeschenke dem BMF melden? Wenn ja, ab welchem Betrag?
Meine zweite Frage dreht sich um das Amazon-Affiliate-Programm:
Ich plane, Links zu verschiedenen Produkten zu verbreiten, die mir dann jeweils eine Provision einbringen. Diese Provision würde sich auf 5% d. Preises belaufen und wahrscheinlich nicht mehr als 100€/Monat einbringen. Meine Frage: In welchem Maß muss ich, als ansonsten nur geringfügig Beschäftigter diese zu erwarteten Einkünfte Versteuern? Reicht es ein Gewerbe nachträglich zu eröffnen, sobald Einnahmen über die Freibetragsgrenze von 10.000€/Jahr (abzügl. ca. 5.000€/Jahr Geringfügigen-Gehalt) steigen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
*Spenden sind ja nur Geldgeschenke an Organisationen, die einen bestimmten Hintergrund, z.B. Umweltschutz, Tierhilfe haben (und?) wieder bei einem Ausgleich zurückzuholen sind, soweit ich weiß.
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