nachträgliche Betriebsausgaben aus Gewerbebetrieb |
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29. April 2015 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Liebe Experten,
im Rahmen meiner Arbeitnehmerveranlagung (ich bin derzeit nur lohnsteuerpflichtig) habe ich auch Betriebsausgaben geltend gemacht. Diese betreffen meine Zahlungen an die SVA, welche ich aufgrund meiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb (aus dem Vorjahr) noch zu bezahlen hatte.
Nun wurden mir diese aber nicht angerechnet; mit folgender Begründung:
"Aufwendungen sind bei jener Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen
sind. Ihre beantragten Beiträge an die SV der gewerblichen Wirtschaft stellen
nachträgliche Betriebsausgaben aus Ihrem Gewerbebetrieb dar und können daher
bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten nicht berücksichtigt werden."
Nun meine Frage - ist dies so korrekt? Im Prinzip hatte ich ja Ausgaben, welche zu Verlusten geführt haben und ich dachte dass ich diese Verluste mit anderen positiven Einkünften (in diesem Fall Lohn) ausgleichen könne...?
Vielen Dank vorab!
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Stb Michael BRAUN schrieb am 29. April 2015 folgendes: |
Sehr geehrter Herr BJ
Wenn Sie die Sv Beiträge nicht bereits bei der Betriebsaufgabe berücksichtigt haben, können Sie diese als nachträgliche Betriebsausgabe (negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb, NICHT Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit) berücksichtigen.
Allerdings ist dies NICHT (wie Ihnen das Finanzamt bereits mitgeteilt hat) mittels Arbeitnehmerveranlagung möglich sondern nur mit dem Formular E1 und E1a
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Herr BJ schrieb am 30. April 2015 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Braun,
herzlichen Dank, das hilft mir enorm weiter - ich werde die negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb also über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Beste Grüße |
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