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Ausbuchung einer Verbindlichkeit


06. Februar 2012 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,

Ich möchte fragen, ob die Ausbuchung einer Verbindlichkeit umsatzsteuerbar oder umsatzsteuerpflichtig ist.

Für Ihre Mühen im voraus dankend.

Vorsteuer, Vorsteuerberichtigung, Vorsteuerkorrektur 
 Bernd Müller schrieb am   12. Februar 2012 folgendes:
Die Ausbuchung einer Verbindlichkeit ist weder umsatzsteuerbar noch umsatzsteuerpflichtig.

Vielmehr muss die Vorsteuer aus dem ursprünglichen Geschäft z.B. Einkauf von Handelswaren korrigiert werden (vgl. §16 Abs 1 Z 2 UStG - Berichtigung der Vorsteuer).

Das heißt, wenn die Verbindlichkeit ausgebucht wird - im Zuge der Jahresabschlusserstellung - ist mit der Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Vorsteuer des Abschlussjahres gekürzt um den Korrekturbetrag zu erklären.
 
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