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Außergewöhnliche Belastung für Partner absetzen (Krankheitskosten)


31. März 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

2014 habe ich eine Augenkorrektur meiner Lebensgefährtin bezahlt. Sie hat kein Einkommen. Kann ich die Kosten im Rahmen meiner Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigen?

Besten Dank für Ihre werten Tipps.

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   31. März 2015 folgendes:
Grundsätzlich kann nur die erkrankte Person Krankheitskosten in Abzug bringen (z.B. Arzt oder Krankenhaushonorare). Ausnahmsweise kann jedoch der (Ehe-)Partner einer erkrankten Person die Aufwendungen absetzen, wenn die Aufwendungen das Einkommen des Partners so belasten würden, dass das steuerfreie Existenzminimum von EUR 11.000 unterschritten werden würde.
Zu beachten ist auch, dass Krankheitskosten nur dann steuerlich wirksam sind, wenn Sie einen Selbstbehalt bzw. bestimmten Betrag übersteigen. Dieser beträgt zwischen 6% und 12% des Einkommens des Steuerpflichtigen. Grundlage des Selbstbehaltes ist das Einkommen § 2 Abs 2 EStG des Steuerpflichtigen, jedoch ohne Berücksichtigung der Krankheitskosten selbst (sie mindern die Bemessungsgrundlage des Selbstbehaltes nicht).

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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