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Ausbildungskosten steuerlich absetzen


28. März 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich habe nach einem abgeschlossenem Bachelorstudium an der Universität Wien, ein zweijähriges Kolleg an der höheren graphischen BundesLehr und Versuchsanstalt begonnen. Es fallen zwar keine Schulkosten an, jedoch ist der Kauf eines Apple Laptops in der Höhe von 1800€ und eines Grafiktablets in der Höhe von 300€ verpflichtend, hinzu kommen pro Jahr Materialkosten von 200€, Exkursionskosten zwischen 300 und 500 € , sowie weitere Kosten für den künstlerischen Bedarf. Diese Ausbildung ermöglicht mir eine künftige berufsausübung als Grafikern. Sind diese Kosten steuerlich absetzbar?

Ich würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen !

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   30. März 2015 folgendes:
Sehr geehrte Frau Sarabi ! Sehr geehrter Herr Sarabi

Sind grundsätzlich steuerlich absetzbar.

Als Werbungskosten, wenn Sie bereits neben Ihrer Ausbildung eine lohnsteuerpflichtige Anstellung haben.

Als vorweggenommene Betriebsausgaben, wenn Sie die Tätigkeit in Zukunft selbständig ausüben wollen (ACHTUNG: Verluste sind nur 3 Jahre vortragsfähig)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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