Teleworking und Arbeitszimmer |
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21. März 2015 |
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Gast |
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Liebe Experten und Leser,
ich wohne gemeinsam mit meiner Frau in Wien, und arbeite als Softwareentwickler bei einer Firma in Graz.
Diese Arbeit leiste ich zum Großteil (3-4 Tage/Woche) per Teleworking, von einem eigens in unserer Wohnung als Arbeitszimmer eingerichteten Raum (ca. 12m²) aus.
An 1 bis max. 2 Tagen (und das auch nicht immer) leiste ich die Arbeite im Büro der Firma in Graz.
Somit liegt meiner Meinung nach der Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit bei meinem Telearbeitsplatz.
Nun habe ich bei der Arbeitnehmerveranlagung für 2014 dieses Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend gemacht, und zwar in Höhe von insg. ca. € 1.400,- (Anteilige Miete/Betriebskosten/Strom/Gas).
Dies wurde nun jedoch im Einkommensteuerbescheid mit folgender Begründung abgewiesen:
"Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung liegen nur dann vor, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bildet und (nahezu) ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird. Diese Voraussetzungen sind in Ihrem Fall nicht gegeben, daher konnten die diesbezüglich als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen nicht berücksichtigt werden".
Interessanterweise wurden die anteiligen Kosten für den Internetzugang zu Hause, welche ich auch als Werbungskosten geltend gemacht habe, anerkannt.
Macht es einen Sinn Beschwerde gegen diesen Bescheid einzulegen? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Vielen Dank im Voraus!
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Mag. Peter Knöll schrieb am 21. März 2015 folgendes: |
Meiner Ansicht nach wäre bei gegebener Sachlage eine Beschwerde sicherlich zielführend. Ich kann Ihnen dabei gerne behilflich sein - sie müssten mit etwa zwei Arbeitsstunden-Zeitaufwand rechnen.
Steuerberatungskosten (für befugte Steuerberater) können Sie wiederum von der Steuer absetzen, so erhalten Sie von den Kosten bis zu 50% vom Finanzamt zurück.
Meine Honorargrundsätze finden Sie unter http://www.steuerberater-wien.at/kontakt.php
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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